Nach Paragraf 13 Absatz 1 der "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) sind Änderungen über Halterdaten (zum Beispiel ein Umzug) unverzüglich der Zulassungsstelle mitzuteilen.
- die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein
- den Personalausweis/Reisepass
- gegebenenfalls die Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist)
Sofern Sie noch „alte“ Fahrzeugpapiere besitzen, müssen Sie Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein mitbringen. Es werden Ihnen neue EU-Zulassungsdokumente ausgestellt. Gegebenenfalls gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung mitbringen.
- 11,40 Euro für die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I
- 14,40 Euro für die Adressänderung mit Briefwechsel (bei Wechsel der alten Kfz-Papiere)
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Diese Dienstleistung ist am Schnellschalter möglich, deshalb brauchen Sie keine Wartemarke zu ziehen.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.