Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen, wenn Ihnen als Betroffene/r oder einer anderen Person durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnte.
Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen gegenüber Anfragen aus dem privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte und ähnliche). Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft, sie werden jedoch auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen.
Es müssen Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann (Paragraf 51 Bundesmeldegesetz)
Der Antrag auf Erteilung einer Auskunftssperre ist persönlich bei der Meldebehörde (Stadt Wolfsburg, Bürgerdienste, Zimmer B 015) einzureichen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Unterlagen zum Nachweis des schutzwürdigen Interesses (zum Beispiel Anzeige bei der Polizei, Gerichtsurteile, Bestätigung des Arbeitgebers)
kostenfrei
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer B015
Telefon: 05361 1234
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