Sie haben Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis, wenn Sie eine Wohnung beziehen, die innerhalb einer bestimmten Parkzone liegt. Er ermöglicht das kostenfreie Parken in den ausgewiesenen Parkzonen. Derzeit gibt es im Innenstadt-Gebiet die Zonen A-H sowie eine Parkzone in Vorsfelde.
Die Bewohnerparkausweise für die Gebiete Fallersleben und Vorsfelde werden nur in den dortigen Verwaltungsstellen ausgestellt.
Sie sind in einer Wolfsburger Bewohnerparkausweiszone entweder mit Hauptwohnung oder alleinigem Wohnsitz (auch Nebenwohnung) gemeldet.
- den Personalausweis/Reisepass
- die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein
- den alten Bewohnerparkausweis (bei Verlängerungen und Änderungen)
- eine schriftliche Vollmacht, wenn Sie nicht selbst kommen können
- den Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
Ausstellung/Verlängerung für 3 Monate: 7,50 Euro
Ausstellung/Verlängerung für 6 Monate: 15,00 Euro
Ausstellung/Verlängerung für 9 Monate: 22,50 Euro
Ausstellung/Verlängerung für 12 Monate: 30,00 Euro
Ausstellung/Verlängerung für 24 Monate: 60,00 Euro
Sollte das eingetragene Kfz-Kennzeichen im Bewohnerparkausweis nicht mehr stimmen (durch Kauf eines neuen Fahrzeuges) muss ein neuer Parkausweis ausgestellt werden.
Die Verwaltungsgebühr hierfür beträgt 5,00 Euro
Verlust:
Bei Verlust eines Bewohnerparkausweises beträgt die Verwaltungsgebühr für die Ersatzausstellung 10,00 Euro
Die Ausstellung erfolgt unverzüglich.
Der Parkausweis ist zeitlich begrenzt (3, 6, 9, 12 oder 24 Monate ab Tag der Ausstellung)
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Die Dienstleistungen zum Bewohnerparkausweis sind am Schnellschalter möglich - Sie brauchen keine Wartemarke zu ziehen.
Bewohnerparkausweise für Zonen in Vorsfelde müssen in der Verwaltungsstelle Vorsfelde beantragt werden.