In bestimmten Ländern dieser Welt benötigt man zum Heiraten ein Ehefähigkeitszeugnis.
Voraussetzungen für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt der Stadt Wolfsburg:
- Bürger hat seinen Wohnsitz in Wolfsburg und
- besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
Oder:
Wenn sich der aktuelle Wohnsitz im Ausland befindet, muss der letzte Wohnsitz Wolfsburg gewesen sein.
Bitte beim Standesamt erfragen.
Ihre Ansprechpartner/innen:
Herr Michaelsen, Zimmer A 004
Telefon: 05361 28-2230
Frau Thurow, Zimmer A 017
Telefon: 05361 28-1830
40,00 Euro - für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses
Das Ehefähigkeitszeugnis hat nach Ausstellung eine Gültigkeit von 6 Monaten.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Montag bis Freitags: Rathaus A, Zimmer 4 und 17
Telefon: 05361 28-2230 oder 28-1830