Für Fahrzeugzulassungen, Wiederzulassungen oder Ummeldungen mit oder ohne Halterwechsel muss eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zum Abruf vorgelegt werden.
Versichererwechsel und Bestätigung der Versicherung im Anzeigenfalle bedürfen der Versicherungsbestätigung zur Übermittlung (VBÜ) durch den Versicherer.
Nur in Ausnahmefällen wird zur Abwendung der Zwangsstilllegung eine eVB für zugelassene Fahrzeuge akzeptiert.Ihr Versicherer teilt Ihnen eine eVB-Nummer zu. Die Nummer wird von der Zulassungsstelle auf Zuruf akzeptiert und online abgeglichen.
eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ist maximal sechs Monate gültig, aber nur einmal verwendbar.
Weichen Halter und Versicherungsnehmer voneinander ab, muss der Versicherer dieses mitteilen. Ebenso die Art des Zulassungsvorganges der durchgeführt werden soll und für den die Versicherung besteht, andere Angaben sind freiwillig müssen dann aber korrekt eingegeben sein.
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