Es besteht die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge zu führen, für die eine Fahrerlaubnis der Klasse „B“ (gilt dann auch für Klassen M und L) benötigt wird. Der Fahrer / die Fahrerin muss dabei von einer Person begleitet werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. ( siehe „Besonderheiten“ )
- 17 Jahre
- Zustimmung aller Erziehungsberechtigten
- Begleitung durch mindestens eine berechtigte Person
- Personalausweis
- biometrisches Passfoto
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Sehtestbescheinigung ( nicht älter als 2 Jahre )
- Kopien der Führerscheine und Personalausweise der Begleiter
Tipp: Nutzen Sie das Ausweisterminal (Speed Capture Station)
Auf dem Flur im EG des Rathauses B der Stadt Wolfsburg steht ein Ausweisterminal zur Verfügung. Sie können hier Ihre biomatrischen Daten:
- Foto
- Fingerabdrücke
- Unterschrift
für Ausweise, Pässe und Führerscheine selbst erfassen. Das spart Aufwand und Kosten für die Beschaffung seines biometrischen Passfotos. Nach der Erfassung ist die Dokumentenbeantragung am Schalter fortzuführen. Das Entgelt für die Erfassung der Daten beträgt 5,00 Euro und wird zusammen mit der zu entrichtenden Gebühr für die Dokumentenbeantragung bei der Antragstellung am Schalter erhoben.
Bitte beachten Sie, dass die erfassten Daten ausschließlich für die Beantragung eines Personalausweises, eines Reisepasses oder eines Führerscheins genutzt werden können.
- 43,40 Euro für die Erteilung des Führerscheins
- 5,10 Euro pro Begleitperson
- 7,70 Euro Prüfbescheinigung
Der Führerschein kann erst ab dem 18. Geburtstag abgeholt werden.
- mindestens 30 Jahre alt
- seit fünf Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse B
- nicht mehr als ein Punkt im Verkehrszentralregister
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Anfangsbuchstabe A-K: Rathaus B, Zimmer 048
Anfangsbuchstabe L-Z: Rathaus B, Zimmer 049
Probezeitverstöße (Büro mittwochs geschlossen): Rathaus B, Zimmer 050