Fundrechte:
Fundrechte können bei Abgabe des gefundenen Gegenstandes geltend machen. Das Eigentum an der Fundsache kann erworben werden sofern sich der Eigentümer nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist (6 Monate) meldet. Fundsachen die weder an den Finder noch an dem Eigentümer herausgegeben werden, sind zur Versteigerung freigegeben.
Gefundene KFZ-Kennzeichen sind bei der Polizei oder der Zulassung abzugeben.
- Schlüssel, Brillen, Regenschirme, getragene Kleidung (Mützen, Handschuhe, Schals) werden nicht erfasst
- bei gefundenen Dokumenten werden die Eigentümer automatisch schriftlich benachrichtigt. Daher empfiehlt es sich, ein bis zwei Wochen mit einer Beantragung von Ersatzpapieren zu warten
Bei der Abholung der Fundsache (durch Eigentümer/Finder) entstehen Verwaltungsgebühren. Diese sind abhängig von Restwert der Fundsache.
Abgabe einer Fundsache: unverzüglich
Institutionen (Phaeno, Badeland, Autostadt, Real, Busgesellschaften etc.) geben die gesammelten Fundsachen in der Regel alle vier Wochen im Fundbüro ab.
Aufbewahrungsfrist: 6 Monate
Rathaus B, Zimmer 011
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090