Eine Gewerbeanmeldung ist notwendig:
- wenn ein Gewerbe neu gegründet wird oder
- wenn ein Gewerbe in das zuständige Gebiet zieht oder umsiedelt (Beispiel: von Berlin – nach Wolfsburg)
Achtung: Bitte nutzen Sie für die Gewerbe-Anmeldung das entsprechende Formular "Gewerbe-Anmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO" und ggf. das "Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter" außerdem sind die notwendigen Unterlagen abhängig von der Unternehmensform:
Privatperson:- Ausweis oder Pass (bei Pass wird Meldebestätigung benötigt)
- Ausweis oder Pass des Geschäftsführers (bei Pass wird eine Meldebestätigung benötigt)
- Handelsregisterauszug (sollte dieser noch nicht bestehen, bitte notarielle Beurkundung über die Gründung in Kopie mitbringen)
- alle beteiligten Personen müssen die entsprechende Gewerbeanmeldung vornehmen
28,00 Euro (Gewerbeanmeldung)
Zusatzkosten für folgende Ausnahmen:13,00 Euro (Führungszeugnis)
13,00 Euro (Auszug aus dem Gewerberegister über den Gewerbetreibenden)
Ausnahmen:
- Bei Handel mit hochwertigen Gütern (Schmuck, Edelmetalle, Computer, Fahrzeuge, Schrott)
- Auskunfteien oder Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen oder Partnerschaften
- Betrieb von Reisebüros und Unterkunftsvermittlungen
- Gaststättenbetriebe siehe extra Wissensartikel
14,00 Euro (Zweitschrift für verloren gegangenen Gewerbeschein)
Meldefrist:
zeitnahe Meldepflicht
Bearbeitungsdauer:
sofort (gesetzlich vorgeschrieben innerhalb von 3 Tagen)
Auch per Fax oder E-Mail möglich. Bitte eine gut lesbare Kopie des Personalausweises beifügen.