Ausstellung und Verlängerung von Jahresjugend- und Jahresjagdscheinen.
- Mindestalter 16 Jahre
- Zuverlässigkeit
- Gültige Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Zeitraum
- Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Jahresjugend- oder Jahresjagdscheins; bei Minderjährigen muss mindestens ein Erziehungsberechtigter den Antrag mit unterschreiben
- Bei Ausstellung: ein aktuelles Lichtbild (nicht älter als fünf Jahre)
- Bei Verlängerung: Vorlage des bereits vorhandenen Jagdscheinhefts
- Versicherungsbestätigung für ein oder drei Jahr/-e
- Tagesjagdschein: 25,00 Euro
- Jahresjugendjagdschein: 30,00 Euro
- Jahresjagdschein: 75,00 Euro
- Dreijahresjagdschein: 190,00 Euro
Gültigkeitszeitraum:
entweder für 1 oder 3 Jagdjahre
Jagdjahr:
01.04. eines Jahres bis 31.03. des Folgejahres
Einen Jahresjagdschein gibt es auch in Kombination mit einem Falknerschein (Bejagung mit dem Habicht).
Für Forstbeamte und Forststudenten sowie für den Kreisjägermeister ergehen ermäßigte Gebühren.