Seit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) im März 2007 kann der Fahrzeughalter das Autokennzeichen seines ab- oder umgemeldeten Fahrzeugs auf ein neues Fahrzeug übertragen oder reservieren lassen.
Seit 01.07.17 ist es in Wolfsburg möglich, am Tag der Abmeldung ein neues KFZ mit demselben Kennzeichen wieder zuzulassen.Die vorherige Wartezeit von einem Tag zwischen Abmeldung und neuer Zulassung ist nicht mehr erforderlich.
Das alte Fahrzeug muss ab- oder umgemeldet sein.
Keine
Seit 01.07.17 ist es in Wolfsburg möglich, am Tag der Abmeldung ein neues KFZ mit demselben Kennzeichen wieder zuzulassen.
Die vorherige Wartezeit von einem Tag zwischen Abmeldung und neuer Zulassung ist nicht mehr erforderlich.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Onlineterminreservierung.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.