Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug mit Wolfsburger Kennzeichen erworben haben, müssen Sie unverzüglich eine Umschreibung auf Ihren Namen als neuen Halter bei der Kfz-Zulassungsbehörde beantragen.
Es besteht die Möglichkeit, dem Fahrzeug gebührenpflichtig ein Kennzeichen ihrer Wahl zuzuteilen - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar. Informationen zur Verfügbarkeit, sowie den möglichen Kennzeichenkombinationen erhalten Sie im Internet unter Wunschkennzeichen - Online.
Nicht vergessen:
Seit dem 01. März 2007 kann für eine Privatperson das Fahrzeug nur noch im Bezirk des Hauptwohnsitzes zugelassen werden.
Seit dem 01.10.2019 besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, diese Dienstleistung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.
• Hauptwohnsitz in Wolfsburg
Sie wohnen in Wolfsburg und sind hier gemeldet. Ein Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) in Wolfsburgreicht nicht aus. Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist, muss das Unternehmen oder der Verein einen Sitz oder eine Niederlassung in Wolfsburg haben.
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ab einer Höhe von 19,90 EUR erhoben. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.
Zusätzliche Kosten für das Erstellen von Kennzeichenschildern sind nicht enthalten und werden nicht durch die Kfz-Zulassungsbehörde erhoben.
Sollten Gebührenrückstände vorhanden sein, sind diese nach dem Kfz-Zulassungsvoraussetzungsgesetz am Tag der Zulassung zu entrichten, anderenfalls wird die Zulassung des Fahrzeugs versagt.
Sollten Steuerrückstände vorhanden sein, müssen diese beim zuständigen Hauptzollamt entrichtet werden. Eine Zulassung kann erst danach vorgenommen werden.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.
Hinweis: Die folgenden Formulare öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster.
- Zulassungsvollmacht/ SEPA-Lastschriftmandat Kraftfahrzeugsteuer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung bei minderjährigen Antragstellern