Zulassung Leichtkrafträder:
- Leichtkrafträder (Hubraum von mehr als 50 ccm aber weniger bzw. einschließlich 125 ccm) werden normal zugelassen.
- Sie sind steuerbefreit
- Bei der Zulassung wird keine Zulassungsbescheinigung 2 erteilt.
- An die Stelle der Zulassungsbescheinigung 2 tritt zumeist die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).
Der Halter muss die Verfügungsberechtigung nachweisen:
- durch Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis oder
- COC (Certificate of Conformity d.h die EU-Übereinstimmungserklärung) bzw. Datenbestätigung des Herstellers und Kaufvertrag oder
- eidesstattliche Versicherung
- Allgemeine Betriebserlaubnis
- COC (Certificate of Conformity d.h die EU-Übereinstimmungserklärung) bzw. Datenbestätigung des Herstellers und Kaufvertrag. COC haben nur Fahrzeuge die nach 2005 zugelassen wurden, bei Fahrzeugen die vorher zugelassen wurden stehen die benötigten Daten im Fahrzeugschein.
- Elektronische Versicherungsbestätigung (Nummer)
- Personalausweis
- ggf. Vollmacht (auch über Auskunft in steuerlichen Angelegenheiten) und Personalausweis des Vollmachtgebers
28,90 Euro im Standardfall (Kennzeichen sind nicht enthalten)
Leichtkrafträder bekommen grundsätzlich die besonderen Leichtkraftrad Kennzeichen können aber auch die neuen, kleinen Kennzeichen erhalten.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
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Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen.