Kurzzeitkennzeichen werden für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten (auch für Motorräder) benötigt und können bei Bedarf bei der für den Hauptwohnsitz/Firmensitz zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden. Antragsteller ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik müssen zur Beantragung persönlich erscheinen.
Bitte beachten Sie die ab 01.04.2015 geltenden Neuregelungen zum Kurzzeitkennzeichen (PDF - öffnet sich in einem neuen Fenster)
- Hauptwohnsitz in Wolfsburg, oder
- Fahrzeugstandort Wolfsburg, oder
- Firmensitz in Wolfsburg
Darüber hinaus muss das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung und Betriebserlaubnis haben
- den Personalausweis/Reisepass
- eine elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
- die Erklärung zur Erteilung von Kurzzeitkennzeichen
- die Zulassungsbescheinigungen Teil II und Teil I oder den Fahrzeugbrief
- gegebenenfalls eine Vollmacht vom Fahrzeughalter (siehe Formulare)
- gegebenenfalls den Personalausweis/Reisepass vom Bevollmächtigten
12,80 Euro
Die Kurzzeitkennzeichen sind generell ab Tag des Antrages für fünf Tage gültig. Die Kennzeichen müssen nach dieser Zeit nicht bei der Kfz-Zulassungsstelle abgegeben werden, sondern können von Ihnen entsorgt werden.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Onlineterminreservierung.
Schildererstellung und Auskunft über Kosten für Kennzeichenerstellung
Firma Kroschke
Tel. 05361 24568
Die folgenden Formulare öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster
Einverständniserklärung bei minderjährigen Antragsteller/innen
SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer