Eine Sondernutzungserlaubnis ist immer dann erforderlich, wenn eine öffentliche gewidmete Fläche über den Gemeingebrauch hinaus (also nicht zum Verkehr) genutzt wird.
Verwaltungsgebühr:
32,50 Euro
Sondernutzungsgebühr:
(Information für wirtschaftliche Zwecke, Tarif 3.3): z. B. Porschestraße:1,60 € je m² und TagMindestgebühr: 5,00 €
siehe Sondernutzungsgebührensatzung
Für gemeinnützige Zwecke (z. B. WWF) und ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B. Freiwillige Feuerwehr, Jugendarbeit etc.) wird auf die Gebühren verzichtet.
Antragsfrist: mindestens 10 Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung
Informationsstände mit Fahrzeuge (z. B. Ausstellungstrucks) sind in der Porschestraße Mitte nicht zulässig.