Ausländische Führerscheine (nicht EU-Kartenführerscheine) sind für Fahrten in Deutschland nur 6 Monate gültig.
Der Wohnsitz muss in Wolfsburg liegen, außerdem muss die ausländische Fahrerlaubnis noch ihre Gültigkeit besitzen.
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Biometrisches Passfoto
- ausländischer Führerschein
- Übersetzung (durch amtlich anerkannte Übersetzer, ADAC oder Botschaften)
- Sehtest oder augenärztliches Gutachten
- Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen
42,60 Euro im Regelfall (wenn die Probezeit noch nicht abgelaufen ist erhöht sich der Betrag auf 43,40 Euro)
Ab Wohnsitzanmeldung in Deutschland hat der Bürger 6 Monate Zeit seinen Führerschein umschreiben zulassen. Nach Ablauf dieser Frist verliert der ausländische Führerschein seine Gültigkeit.
Führerscheinangelegenheiten A-K: Rathaus B, Zimmer 048
Führerscheinangelegenheiten L-Z: Rathaus B, Zimmer 049
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
E-Mail an die Führerscheinstelle
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen