Der Fahrzeughalter muss nach Paragraf 6 Absatz 1 der "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) in Verbindung mit Paragraf 46 Absatz 2 FZV im Zulassungsbereich mit Hauptwohnung gemeldet sein. Eine Zulassung auf eine Nebenwohnung ist nicht mehr zulässig.
- den Personalausweis/Reisepass
- die Zulassungsbescheinigung Teil II/den Fahrzeugbrief
- die Zulassungsbescheinigung Teil I/den Fahrzeugschein
- die auswärtigen Kennzeichen (wenn das Fahrzeug zugelassen ist) und das Kennzeichen nicht beibehalten wird
- die elektronische Versicherungsbestätigung
- das SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer (siehe Formulare)
- die Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist)
- gegebenenfalls eine Vollmacht vom Fahrzeughalter (siehe Formulare)
- gegebenenfalls den Personalausweis/Reisepass vom Bevollmächtigten
- gegebenenfalls die Gewerbeanmeldung (bei Zulassung auf eine Firma)
29,60 Euro bei einer Umschreibung MIT Halterwechsel
27,50 Euro bei einer Umschreibung OHNE Halterwechsel
17,60 Euro bei einer Umschreibung OHNE Halterwechsel MIT Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens
Die Gebührenangabe ist ein unverbindlicher Richtwert, der sich, je nach Vollständigkeit/Änderung der technischen Daten, bei Aussuchen eines Wunschkennzeichens oder bei Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II erhöhen kann.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.
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