Antrag auf Austragung einer Schusswaffe aus einer Waffenbesitzkarte ist beim Ordnungsamt zu stellen.
Waffenbesitzkarteninhaber oder Vollmachtsträger ist antragsberechtigt.
- Antrag auf Austragung einer Schusswaffe (Änderung einer Waffenbesitzkarte)
- Kaufvertrag
- Vorlage der bereits vorhandenen Waffenbesitzkarte
- Personalausweis
- Ggf. schriftliche Vollmacht
12,80 Euro je Waffe
Innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung der Schusswaffe an einen Berechtigten.
Die Überschreitung der Anzeigefrist ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße in Höhe von 50,00 Euro geahndet.