Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen
- Für Kleinkaliberwaffen: Volljährigkeit
- Für Großkaliberwaffen: Mindestalter 21 Jahre und unter 25 Jahren ausschließlich mit amtsärztlichen Gutachten über die persönliche Eignung
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Waffensachkunde
- Mindestens zwölfmonatige Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverein
- Regelmäßige Schießleistungen mit einer Waffe des Kalibers, die erworben werden soll
- Der Schießstand des Vereins muss für die zu erwerbende Waffe zugelassen sein
- Die Waffe muss für die Ausübung des Schießsports erforderlich sein
- Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Schusswaffen
- Wohnhaft in der Bundesrepublik Deutschland seit mindestens fünf Jahren
- Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
- Bedürfnisnachweis vom Schießsportverein
- Nachweis der Waffensachkunde
- Kaufbelege und Fotos vom Waffenschrank
- Personalausweis
bei Langwaffen (Gewehre): 56,30 Euro
bei Kurzwaffen (Pistolen und Revolver): Für die erste und zweite Kurzwaffe 40,90 Euro, ab der dritten 56,30 Euro (jeweils plus 12,80 Euro bei Kaufanzeige)
gegebenenfalls Munitionserwerbserlaubnis für Kurzwaffen : 25,60 Euro
Der Ersteintrag einer Kurzwaffe wird als Voreintrag bezeichnet und berechtigt zum Kauf einer Kurzwaffe innerhalb von einem Jahr nach Ausstellung; anschließend erfolgt die Kaufanzeige.
Die Erstausstellung kostet für Langwaffen immer 56,30 Euro, unabhängig davon, wie viele Langwaffen zu diesem Zeitpunkt mit eingetragen werden; die gelbe Sportschützenwaffenbesitzkarte berechtigt auch zum Munitionserwerb für alle in dieser Waffenbesitzkarte eingetragenen Schusswaffen.
Sportschützen dürfen in der Regel maximal zwei Kurzwaffen erwerben; für Kurzwaffen muss zusätzlich, wenn gewünscht, eine Munitionserwerbserlaubnis mit in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.