Antrag auf Eintragung einer Schusswaffe in eine Waffenbesitzkarte oder auch Ausstellung/Erteilung einer zweiten (dritten usw.) Waffenbesitzkarte.
- Waffenbesitzkarteninhaber oder Vollmachtsträger
- Gültiger Jahresjagdschein oder schießsportliche Bescheinigung
- Antrag auf Eintragung einer Schusswaffe (Erweiterung einer Waffenbesitzkarte oder (Neu-) Erteilung)
- Kaufvertrag
- Vorlage der bereits vorhandenen Waffenbesitzkarte
- Personalausweis
- Ggf. schriftliche Vollmacht
- Bei Sportschützen ggf. noch einen Nachweis über das Bedürfnis der einzutragenden Schusswaffe (Bestätigung der Waffennotwendigkeit durch den Verein)
17,90 Euro (bei Jagdlangwaffen: einmalig auch für die Eintragung von mehreren Langwaffen)
40,90 Euro und 12,80 Euro pro Waffe (bei Jagdkurzwaffen)
12,80 Euro pro Waffe (bei Sportschützenlangwaffen)
40,90 Euro und 12,80 Euro pro Waffe (bei Sportschützenkurzwaffen)
Neuausstellung einer weiteren Waffenbesitzkarte für Jäger:
25,60 Euro für Langwaffen (Gewehre)
40,90 Euro für Kurzwaffen (Pistolen und Revolver) plus 12,80 Euro bei Kaufanzeige
ggf. Munitionserwerbserlaubnis für Kurzwaffen: 25,60 Euro
Neuausstellung einer weiteren Waffenbesitzkarte für Sportschützen:
bei Langwaffen (Gewehre): 56,30 Euro
bei Kurzwaffen (Pistolen und Revolver): 40,90 Euro plus 12,80 Euro bei Kaufanzeige
ggf. Munitionserwerbserlaubnis für Kurzwaffen : 25,60 Euro
Eintragungszeitraum: Innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb der Schusswaffe von einem Berechtigten.
Die Überschreitung der Anzeigefrist ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet.