- max. 2 Fahrzeuge fahren mit einem gemeinsamen Kennzeichen(teil)
- Kennzeichen ist zweiteilig
- Nur für FZ innerhalb einer Klasse (M1, L oder O1)
- Beide FZ sind steuer- und versicherungspflichtig
- Die Kennzeichen müssen gleicher Anzahl und Abmessung sein
- Wunsch-, Saison-, Kurzzeitkennzeichen sowie grüne oder rote Kennzeichen sind als Wechselkennzeichen nicht möglich
- Gleiche Fahrzeugklasse (M1=PKW, O1= Anhänger bis 0,75T, L=Kräder),
- gleiche Anzahl und Abmessungen der Kennzeichen
- gleicher Halter
Wie bei Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung oder Umkennzeichnung. Je nach dem welche Bearbeitung durchgeführt werden muss.
Zu jeder durchzuführenden Sachbearbeitung werden 6,00 Euro pro Fahrzeug an Verwaltungsgebühren aufgeschlagen.
Die Kosten für Kennzeichen sind beim Kennzeichenhersteller abzufragen.
Jedes Fahrzeug bekommt ein eigenes Kennzeichen, das sich nur in der Endziffer unterscheidet. Jedes Fahrzeug braucht eine eigene eVB und wird separat versteuert.
In Fallersleben und Vorsfelde ist die Bearbeitung nicht möglich. Oldtimerkennzeichen sind nicht vorrätig, müssen bestellt werden.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Onlineterminreservierung.
Ansprechpartner für VW-Werksangehörige
Team Autostadt
Service-Haus, Erdgeschoss, Zimmer 0407
Tel. 05361 403152 / 403153