Die Zulassung von Anhängern erfolgt analog der von Kraftfahrzeugen
Bei den folgenden Anhängern auf jeden Fall an Kfz-Zulassung weiterleiten:
- Anhänger zu Sportzwecken
- Anhänger Arbeitsmaschinen
- Anhänger für Zugmaschinen mit Anhängerzuschlag (meist Speditionen)
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Onlineterminreservierung.