Für das dauerhafte Neuanlegen oder Ändern einer vorhandenen Zufahrt, beziehungsweise einer Garagenauffahrt, ist eine Genehmigung einzuholen. Zu diesem Zweck ist ein Antrag zur Errichtung einer Grundstückszufahrt zu stellen.
Nach erteilter Genehmigung der Zufahrt ist vor Baubeginn von der ausführenden Baufirma ein Antrag auf Ausführung eines Aufbruches in öffentlichen Verkehrsflächen und Grünanlagen der Stadt Wolfsburg zu stellen. Weitere Informationen zu diesem Antrag lesen Sie bitte unter „Aufbruchgenehmigung“.
Das Grundstück muss sich im Stadt-, beziehungsweise Gemeindegebiet der Stadt Wolfsburg befinden.
- Antrag zur Errichtung einer Grundstückszufahrt (öffnet sich in einem neuen Fenster)
- Plan mit Lage der Zufahrt (bitte dem Antrag als Anlage beifügen)
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei
Geschäftsbereich Straßenbau und Projektkoodination
Herr Scherf
Rathaus B, Zimmer 211Tel: 05361 28-2980
Fax: 05361 28-2120
Antrag zur Errichtung einer Grundstückszufahrt (öffnet sich in einem neuen Fenster)