Die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung ist ein komplexer Vorgang und kann emotional sehr belastend sein. Fachkräfte aus pädagogischen, sozialen und medizinischen Arbeitsfeldern, die mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien beruflich in Kontakt stehen, haben einen Rechtsanspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“. Rechtliche Grundlage sind §§ 8a, b SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz).
„Insoweit erfahrene Fachkräfte“ verfügen über spezifische Kenntnisse, methodische Verfahren und praktische Erfahrungen in der Beurteilung von Gefährdungslagen. Sie beraten in allen Fragen rund um das Kindeswohl:
- Einschätzung des Gefährdungsrisikos nach Wahrnehmung von (gewichtigen) Anhaltspunkten
- Erkundung von Ressourcen und Entwicklungspotentialen
- Vor- und Nachbereitung von Gesprächen mit den Sorgeberechtigten
- Umgang mit dem gefährdeten Kind oder Jugendlichen
- Entwicklung eines Hilfe- und Schutzkonzeptes, ggf. unter Einbeziehung anderer Institutionen
- Einbeziehung des Jugendamtes
- Klärung von Verantwortlichkeiten, Verfahrensfragen
- Abwägung zwischen den Erfordernissen der Schweigepflicht und des Kinderschutzes
Die Fallberatung kann als Einzel-, Team- oder Leitungsberatung erfolgen. Bei Bedarf ist auch ein Folgegespräch möglich. Die Beratung ist kostenfrei und wird in anonymisierter Form durchgeführt.
Flyer: Fachberatung im Kinderschutz Wolfsburg (*PDF - öffnet sich in einem neuen Fenster)
Die insoweit erfahrenen Fachkräfte haben sich in einem Arbeitskreis zum Informations- und Erfahrungsaustausch sowie anonymisierten Fallbesprechungen zusammengeschlossen. Weitere Interessenten sind jederzeit willkommen. Die Mitglieder treffen sich vierteljährlich. Auskunft zu den aktuellen Terminen gibt die Koordination Kinderschutz.
Qualitätsstandards der insoweit erfahrenen Fachkräfte in Wolfsburg (*PDF - öffnet sich in einem neuen Fenster)