
Haben Sie keine Ansprüche auf Hilfen bei vorrangigen Sozialleistungsträger*innen (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung, Krankenversicherung)?
Dann können Sie Leistungen zur Sicherung der Existenzgrundlage beantragen, die insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und die persönlichen Dinge des täglichen Lebens umfassen. Darüber hinaus können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe für zum Haushalt gehörende Kinder gewährt werden.
Im Rahmen der sozialen Hilfen werden außerdem Leistungen an Personen gezahlt, die nicht mit existenziellen finanziellen Problemen zu kämpfen haben, aber die in einer besonderen Lebenssituation Hilfe benötigen.
Zu den folgenden Themen bieten wir Ihnen Hilfen, Informationen und Beratung: