
Sollten Sie Urkunden aus dem Geburten-, Heirats- oder Sterberegister benötigen, erhalten Sie diese bei uns, sofern der Personenstandsfall beim Standesamt Wolfsburg beurkundet wurde.
Die Urkunden können nur an Personen ausgehändigt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge oder Personen, die dazu vom Berechtigten ermächtigt sind.
Sie können die Urkunden persönlich unter Vorlage des Personalausweises abholen oder diese mit der Urkundenanforderung schriftlich oder per E-Mail unter
servicecenter@stadt.wolfsburg.de oder
anfordern.
Falls Sie innerhalb von 2 Werktagen kein Gebührenbescheid per E-Mail erhalten, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns !