
Der erste Schritt ist die Anzeige des Todesfalles beim Standesamt des Sterbeortes bis spätestens zum dritten auf den Tod folgenden Werktag. Das Standesamt Wolfsburg ist also nur für Todesfälle in der Stadt Wolfsburg zuständig.
Da in den meisten Fällen ein Bestattungsunternehmen beauftragt wird, ist es ratsam und sinnvoll die Anzeige des Sterbefalles dem Bestattungsinstitut zu überlassen. Sie brauchen ihm nur die erforderlichen Unterlagen zu geben.
Der Bestatter reicht dann die Unterlagen im Standesamt ein, der Sterbefall kann beurkundet werden und die Sterbeurkunden können ausgestellt werden.
Notwendige Unterlagen:
Zur Beurkundung des Sterbefalles werden neben der Todesbescheinigung eines Arztes je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit weitere Unterlagen benötigt. Auskünfte hierzu erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnerinnen.
Gebühren:
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 10,- Euro, jede weitere Urkunde kostet 5,- Euro.
Die Urkunden für Sozialversicherungs- und Rentenzwecke sind kostenlos.
Kontakt
Hier finden Sie ein Bestattungsunternehmen (externer Link - öffnet sich in einem neuen Fenster)
1 Kommentare
Guten Morgen,
leider habe ich die Gebühr für die Grabstelle meines Vaters zwei mal überwiesen. Ich bitte um Rücküberweisung des zu viel bezahlten Betrages. Das waren so um 20 €.
MfG
Michael Seibert
Hallo Herr Seibert,
wir haben Ihre Anfrage an unsere Friedhofsverwaltung weitergegeben und von dort die Rückmeldung erhalten, dass das Geld bereits zurück überwiesen worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Onlinekommunikation