Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes
Hier erklären wir Ihnen, welche Unterlagen Sie mit ins Krankenhaus nehmen müssen, welche Behördengänge Sie schon vor der Geburt Ihres Kindes erledigen können und einiges rund um die Namensführung Ihres Kindes.
Wenn die Kindesmutter ledig oder rechtskräftig geschieden ist, steht sie grundsätzlich allein in der Geburtsurkunde des Kindes. Soll der Vater mit in die Geburtsurkunde aufgenommen werden, muss er eine Vaterschaftsanerkennung abgeben - dieses muss von einem Urkundsbeamten aufgenommen werden (Standesamt, Jugendamt oder Notar). Die persönliche Anwesenheit des Vaters und der Mutter ist hierbei nötig. Eine Vaterschaftsanerkennung kann auch schon vor Geburt des Kindes gemacht werden. Trotz Vaterschaftsanerkennung bleibt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter und das Kind trägt den Familiennamen der Mutter. Gemeinsame Sorge kann beim Jugendamt erklärt werden.
Wenn ein Elternteil ausländischer Staatsangehöriger ist, rufen Sie bitte im Standesamt an und erfragen detailliert, welche Unterlagen für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes nötig sind.

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Ihre Ansprechpartnerinnen für die Geburtsbeurkundung
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Unterlagen, die Sie mit ins Krankenhaus nehmen sollten:
4 Kommentare
Guten Tag Frau Neumann,
wie unter dem Reiter "Vornamen" auf dieser Seite aufgeführt ist, dürfen seit einiger Zeit geschlechtsneutrale Vornamen, z. B. Luca, als alleiniger Vorname gewählt werden. Um sicher zu gehen, wenden Sie sich aber bitte noch einmal an die oben genannten Kolleginnen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Onlinekommunikation
Hallo Simone H.,
eine Vaterschaftsanerkennung kann beim örtlichen Standesamt Standesamt, Jugendamt oder Notar erfolgen. Sollten Sie dazu nähere Informationen benötigen, können Sie sich telefonisch an unser Service Center wenden Tel. 05361 28-1234.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Onlinekommunikation
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage und zwar ich möchte gerne denn Nachname von mein Sohn ändern und das alleinige Sorgenrecht beantragen, ich bekomme Beistand Hilfe wo kann ich mich wenden?
Mit freundlichen Grüßen
Frau Litzenberg-Garcia
Sehr geehrte Frau Litzenberg-Garcia,
bitte wenden Sie sich in der Angelegenheit an die Kolleginnen der Geburtenbuchabteilung im Standesamt. Dort wird man Ihnen die rechtliche Situation erklären. Sie erreichen die Kolleginnen des Standesamtes unter:
Telefon 05361 28-1966, 28-2756, oder 28-1619
oder per E-Mail an standesamt@stadt.wolfsburg.de
Mit freundlichem Gruß
Das Team der Onlinekommunikation
Hallo alle Zusammen,
wir erwarten im November unser zweites Kind und möchten gerne das gemeinsame Sorgerecht beantragen, sowie die Vaterschaftsanerkennung.
Brauchen wir dazu einen Termin bei Ihnen?
Mit freundlichen Grüßen
Liza Metzner
Hallo Frau Metzner,
das Standesamt ist zuständig, wenn es nur um die Anerkennung der Vaterschaft geht. In Sachen Sorgerecht wenden Sie sich bitte an unseren Geschäftsbereich Jugend. Dort kann die gemeinsame Sorgeerklärung als auch die Vaterschaftsanerkennung beurkundet werden.
Die Kontaktdaten sind:
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Jugend
Abteilung Unterhalt/Vormundschaft
Seilerstraße 3, 38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-2400
E-Mail: teamunterhalt@stadt.wolfsburg.de
Bitte nehmen Sie den direkten Kontakt zur Abteilung auf.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der dieser Seite (bitte hier klicken)
Mit freundlichem Gruß
Das Team der Onlinekommunikation