© farblos / pixelio.deStaatsangehörige aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz genießen Freizügigkeit. Sie benötigen für die Einreise kein Visum, dies gilt auch für ihre Familienangehörigen, selbst wenn sie nicht Staatsangehörige dieser Staaten sind.
Mitgliedstaaten der EU (öffnet sich in einem neuen Fenster)
Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht
Seit dem 29.01.2013 sind die Änderungen des FreizügG/EU in Kraft getreten.
Diese Änderungen bedeuten insbesondere, dass keine Bescheinigungen über das Aufenthaltsrecht für Unionsbürger, die sogenannten Freizügigkeitsbescheingungen, mehr ausgestellt werden.
Diese Änderungen bedeuten insbesondere, dass keine Bescheinigungen über das Aufenthaltsrecht für Unionsbürger, die sogenannten Freizügigkeitsbescheingungen, mehr ausgestellt werden.
Für den Nachweis des Vorliegens der Freizügigkeitsvoraussetzungen vorzulegende Unterlagen
- gültiger Reisepass oder Ausweis
- aktuelles biometrisches Passbild
Die Auflistung ist nicht abschließend, da im Einzelfall noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich ist. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, sich ausführlich beraten zu lassen.
- aktuelles biometrisches Passbild
Die Auflistung ist nicht abschließend, da im Einzelfall noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich ist. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, sich ausführlich beraten zu lassen.
Aufenthaltskarte
Familienangehörige von Unionsbürgern oder Staatsangehörigen aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, die nicht selbst die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten besitzen, erhalten bei der Anmeldung in der Ausländerstelle eine Aufenthaltskarte.
Voraussetzungen:
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis-EU sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die aufgrund ihrer Vielfältigkeit hier nicht im Einzelnen aufgeführt werden können. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, sich ausführlich beraten zu lassen.
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