Neben dem Anschluss an das Ver- und Entsorgungsnetz wird das Grundstück auch an das öffentliche Straßen- und Wegenetz angeschlossen.
Hierdurch entstehen Kosten, die teilweise von dem Grundstückseigentümer zu tragen sind. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen der erstmaligen Herstellung, der sogenannten Erschließung und dem Straßenausbau bei dem das öffentliche Straßen- und Wegenetz erneuert, verbessert oder erweitert wird.
Zu den Erschließungsbeiträgen werden nur baulich nutzbare Grundstücke herangezogen. Zu den Straßenausbaubeiträgen werden alle Grundstücke herangezogen, die durch die öffentliche Einrichtung bevorteilt wird.
1 Kommentare
Guten Tag, gerade habe ich einen sehr interessanten Beitrag bei ARD gesehen in dem es darum geht, dass die Stadt Kosten für die Erneuerung von Straßen auf die Bewohnen umlegt.
Ich habe die Erläuterung oben leider nicht ganz verstanden. Könne Sie mir sagen, ob hier in Wolfsburg auch die Kosten umgelegt werden oder ob die Stadt die Karten trägt?
Hallo Emma G.,
§ 4 der Wolfsburger Straßenbaubeitragssatzung regelt genau für welchen Straßentyp Wolfsburger Anlieger wieviel Prozent der Sanierungskosten zu zahlen haben:
Wolfsburger Straßenbaubeitragssatzung
Allgemein, aber nicht speziell auf die Stadt Wolfsburg bezogen, erklärt Wikipedia das Thema Straßenausbaubeiträge:
https://de.wikipedia.org/wiki/Straßenausbaubeitrag
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Stadtverwaltung