
Die Jagd darf nur von Personen ausgeübt werden, die zuvor einen gültigen Jagdschein erworben haben.
Neben dem Ordnungsamt der Stadt Wolfsburg, das Ihnen gerne persönlich bei jagdrechtlichen Fragen weiterhilft, steht Ihnen der amtierende Kreisjägermeister, Herr Robert Glanz, für jagdliche Fragen zur Verfügung.
Bei der Ausstellung eines Jagdscheins gibt es folgende Alternativen:
- Jahresjagdschein für ein oder drei Jahre
- Tagesjagdscheine für In- und Ausländer/-innen für maximal 14 aufeinanderfolgende Tage
- Jahresjugendjagd-scheine für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch keine 18 Jahre alt sind
Informationen zur Jägerprüfung