
Wenn Sie erstmals eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen wollen, dann finden Sie hier die für Sie wichtigen Informationen:
Eine Gewerbeummeldung ist immer dann erforderlich, wenn sich der Gegenstand des Betriebes erweitert, ändert oder der Betrieb innerhalb des Wolfsburger Stadtgebietes verlegt wird.
Wird ein Betrieb geschlossen oder eingestellt ist eine Gewerbeabmeldung nötig.
Wenn der Betrieb von einer Behörde in das Gebiet einer anderen verlegt wird, ist dies keine Betriebsverlegung, sondern eine Gewerbeabmeldung bei der Behörde, aus der der Betrieb weggezogen ist
und eine Gewerbeanmeldung bei der Behörde, in deren Gebiet der Betrieb gezogen ist.
Merkblätter:
Merkblatt Bewachungsgewerbe (PDF - öffnet sich in einem neuen Fenster - nicht barrierefrei)