© derateru / pixelio.deUm Tierseuchen vorzubeugen werden folgende Maßnahmen ergriffen:
Registrierung von Betrieben
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder andere Einhufer, Hühner oder Truthühner oder Bienenvölker halten will, hat seinen Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, beim Veterinäramt anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Die angezeigten Betriebe werden unter Erteilung einer Registriernummer in einem Register erfasst. Die Registriernummer ist zwölfstellig und wird aus der für die Gemeinde des Betriebes vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Gemeindeschlüsselverzeichnis sowie einer vierstelligen Betriebsnummer gebildet.
Es besteht ebenfalls eine Meldepflicht gegenüber der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (öffnet sich in einem neuen Fenster)
Veranstaltungen mit Tieren
© schemmi / pixelio.deDamit eventuell vorbeugende Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung getroffen werden können, sind Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Tieren vom Veranstalter mindestens vier Wochen vor Beginn beim Veterinäramt zu melden.
Bei Veranstaltungen mit Hunden oder Katzen beträgt die Frist acht Wochen.
Die Bestimmungen für die einzelnen Ausstellungen können beim Veterinäramt erfragt werden.
Anzeige einer Tierausstellung (PDF - öffnet sich in einem neuen Fenster - nicht barrierefrei)
Beitrag kommentieren
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Erforderliche Felder sind markiert *
Zu den Nutzungsbedingungen von wolfsburg.de