
Für geringfügige Ordnungswidrigkeiten, unter anderem Halt- oder Parkverstöße, kann ein Verwarnungsgeld bis 55,00 Euro erhoben werden. Die Annahme der Verwarnung erfolgt durch die fristgerechte Zahlung des Verwarnungsgeldes.
Im Bußgeldverfahren sind zusätzlich immer die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (25,00 Euro Gebühren und Auslagen).
Hinweis: Die nachfolgende Links öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster
- Bußgeldkatalog
- Fahreignungsregister (FAER)
- Antrag auf Punkteauskunft
- Onlineformular"Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit"
- Straßenverkehrsordnung