Bei Altlasten handelt es sich im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes um Altablagerungen und Altstandorte, durch die Verunreinigungen von Boden und Grundwasser hervorgerufen werden. Ursächlich hierfür können die unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen und der unsachgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sein.
Bei Altlablagerungen handelt es sich um stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen (ehemalige Deponien). Altstandorte sind bspw. Grundstücke stillgelegter Gewerbe- und Industriebetriebe (z. B. ehemalige Tankstellen oder chemische Reinigungen), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen wie Benzinen oder Reinigungsmitteln umgegangen worden ist.
Altlasten können erhebliche Auswirkungen auf den Wert sowie die aktuelle und zukünftige Nutzbarkeit von Grundstücken haben. Diese reichen von erhöhten Entsorgungskosten für belasteten Erdaushub bis zu umfangreichen, kostenintensiven Sanierungsmaßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.
Standorte in Niedersachsen
Über den folgenden Link können die Standorte der Altablagerungen im Land Niedersachsen eingesehen werden.
http://nibis.lbeg.de/cardomap3/
Aktuelle, verlässliche Daten über Anlagen und altlastverdächtige Flächen im Stadtgebiet sind bei der Unteren Bodenschutzbehörde im Umweltamt der Stadt Wolfsburg erfasst (s. Altlastenkataster).
1 Kommentare
Wir wohnen in xxxxx . Seit kurzem gehen bei uns Bäume und Rasen ein. Bei genauerem Augenschein sah ich auf den Blättern weiße Spritzer (siehe Foto) Ich konnte unseren Nachbarn dabei sehen das er nachts etwas über unseren Zaun sprühte. Um was es sich bei dieser Art von Chemikalien handeln könnte wissen wir nicht. Ich möchte nicht das meine Familie gesundheitliche Schäden davonträgt, und möchte Sie bitten eventuell eine Bodenprobe zu entnehmen.Wäre das möglich? Sie können sich das auch gern vor Ort anschauen um sich ein Bild machen zu können. Mit freundlichen Grüßen,Liane S.
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Sehr geehrte Frau S.,
Ihr Anliegen wurde von uns dem Umweltamt zur Beurteilung vorgelegt. Da es sich in Ihrem Fall offenbar um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt, sieht das Umweltamt keine Zuständigkeit bei sich, und somit keine Handlungsmöglichkeit. Für die Untersuchung einer Bodenprobe müsste von Ihnen ein Ingenieur-Büro beauftragt werden. Auf was dann dort untersucht werden sollte, ist aus Sicht des Umweltamtes auch völlig offen.
Falls Sie Interesse an Informationen zu Pflanzenschutzmitteln haben sollte, können Sie sich an das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer wenden. Die Telefonnummer lautet 0441/801 735.
Wir bedauern, Ihnen keine günstigere Antwort liefern zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Onlinekommunikation