Für die Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht ergeben sich viele Möglichkeiten:
1. Gemeinsamer Ehename
- Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen
- Dies kann der Geburts- oder Familienname des Mannes oder der Frau sein
- Die Ehenamensbestimmung muss nicht unbedingt schon bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu jedem späteren Zeitpunkt während der Ehe vorgenommen werden
Hinweis: Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.
2. Getrennte Namensführung
- Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung. Das heißt, Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Schließung der Ehe tragen
3. Doppelname
- Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen
- Sie allein können dann einen Doppelnamen führen
- Die Bestimmung des Doppelnamens muss nicht unbedingt schon bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu jedem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden
- Die Bestimmung des Doppelnamens kann einmalig wieder rückgängig gemacht werden
Beitrag kommentieren
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Erforderliche Felder sind markiert *
Zu den Nutzungsbedingungen von wolfsburg.de