
Der vorbeugende Brandschutz ist bereits frühzeitig im Baugenehmigungsverfahren beteiligt und berät hierbei die untere Bauaufsichtsbehörde. Ebenfalls wird eine offene Kommunikation zwischen Brandschutzdienststelle und Bauherren, bzw. Bauplanern und Architekten gelebt. Die enge Verzahnung zur Einsatzvorbereitung ermöglicht zudem eine direkte Abstimmung und unterstützt somit maßgeblich den Erfolg des abwehrenden Brandschutzes.
Neben den aktuellen Ansprechpartnern finden Sie auf dieser Seite umfangreiches Informationsmaterial und Servicetipps rund um den Zivil- und Katastrophenschutz.
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