Jede Bürgerin und jeder Bürger hat somit die Möglichkeit, sich über aktuelle Planungen der Stadt Wolfsburg zu informieren und im Rahmen der im Konzept festgelegten Möglichkeiten mitzuWirken. Zudem hat jeder die Möglichkeit BürgermitWirkung einzufordern, wo sie vielleicht bisher noch nicht oder noch nicht im gewünschten Umfang vorgesehen ist. Hierzu wenden Sie sich einfach an das Bürgerbüro mitWirkung.
Welche Vorhaben erscheinen auf der Vorhabenliste?
Die Vorhabenliste beinhaltet Vorhaben, welche mindestens eines der drei Kriterien erfüllt:
- Zu dem Vorhaben ist von der Verwaltung ein BürgermitWirkungsverfahren vorgesehen.
- An dem Vorhaben wird ein starkes Interesse der Bürgerinnen und Bürger vermutet.
- Es handelt sich um ein großes Vorhaben mit einem Finanzvolumen von mindestens 1.000.000 €.
Die abgebildeten Vorhaben liegen in der Verantwortung der Stadt Wolfsburg. Daher sind keine Vorhaben aufgeführt, die federführend von den Stadttöchtern bzw. anderen Investoren durchgeführt werden.
1 Kommentare
Sehr geehrtes Team BuergermitWirkung Wolsburg,
was bedeutet konkret, dass Vorüberlegungen abgeschlossen sein muessen, für die Aufnahme von Projekten in die Vorhabenliste? In sachlicher u. zeitlicher Hinsicht? Stehen Vorueberlegungen der Ergebnisoffenheir eines Planungs-prozesses nicht im Wege? Evtl. Sogar der Nullvariante einer Planung?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus.
VG Robert Bednarsky
Sehr geehrter Herr Bednarsky,
die Frage, wann ein Vorhaben auf die Vorhabenliste erscheint, wurde im Entstehungsprozess des Konzepts sehr umfassend von den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam mit Politik und Verwaltung diskutiert. Ein wichtiger Punkt war vor allem, dass Vorhaben so früh wie möglich auf der Vorhabenliste erscheinen und nicht erst, wenn die Planungen bereits abgeschlossen sind. Es wurde also noch ausreichend Entscheidungsspielraum gewünscht, der auch transparent und ehrlich kommuniziert werden soll.
Die Schwierigkeit für eine genauere Definition des Zeitpunkts wurde im Ergebnis der Diskussionen darin gesehen, das ein gewisses Maß an Informationen nötig ist, um sich mit dem Thema befassen zu können. Es ist zu dem Stand letztlich auch noch keine Entscheidung gefallen.
Um beim Zeitpunkt trotzdem ein Mindeststandard zu setzen, haben wir den folgenden Zusatz stehen: „… spätestens sobald diese in die Beratung der Fachausschüsse oder Ortsräte gegeben werden.“
Ich hoffe wir können Ihnen mit dieser Antwort helfen.
Ihr Bürgerbüro mitWirkung