Der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr im Sinne des
Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG), die den Kommunen obliegt. Das Land Niedersachsen unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabe, indem es bei dem
Landesamt für Geoinformationen und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), zu diesem Zweck die Regionaldirektion Hameln-Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst, eingerichtet hat. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) wird für die Städte, Landkreise und Gemeinden im Rahmen der Amtshilfe bei der Gefahrenerforschung, Bergung und Beseitigung von Kampfmitteln tätig.
Wer als Bauherr ein Grundstück bebauen oder anderweitig nutzen möchte, ist im Hinblick auf Kampfmittel für die Sicherheit auf dem Grundstück verantwortlich.
Allgemeine Auskünfte zum Thema Kampfmittel sowie Kampfmittelbeseitigung im Zusammenhang mit Bauvorhaben innerhalb des Stadtgebietes erhalten sie beim
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Ordnungsamt
Allgemeine Gefahrenabwehr 01-21
Frau Kunrad
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