In jedem Jahr stellt die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg gemeinnützigen Vereinen und Institutionen 50.000 € als sogenannte „Sparkassenspende“ zur Verfügung.
Die Anträge auf Gewährung eines Teilbetrages sind bei der Stadt Wolfsburg zu stellen. Die Stadt nimmt alle Anträge entgegen und gibt diese zur Beratung an die Ratsfraktionen weiter. Gemeinsam mit Vertretern aller Ratsfraktionen wird in mehreren Gesprächen über die Verteilung der Sparkassenspende beraten.
Die Kriterien der Vergabe sind dem angehängten Hinweisblatt zu entnehmen. Ein Anspruch auf Bewilligung besteht nicht.
2 Kommentare
Hallo Frau Hartjen,
vielen Dank für den Hinweis. Nach Rückmeldung unserer IT Abteilung wurde der Fehler zwischenzeitlich korrigiert!
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Onlinekommunikation
Sehr geehrte Damen und Herren,
könnten Sie bitte die Funktion der Eingabe der Postleizahl kontrollieren. Ich erhalte immer wieder den Button, dass ich die von mir eingegebene PLZ 38448 korrigieren soll. Zudem ist die Abspeicher- und Ausdruckfunktion blockiert.
Vielen Dank!
Ethel Narbei
Hallo Frau Narbei,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben ihn an unsere IT Abteilung weitergegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Onlinekommunikation