Beschäftigte der Stadt Wolfsburg dürfen Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ihr Amt oder ihre dienstliche Tätigkeit grundsätzlich nicht annehmen.
Beispielsweise ist die Annahme von Bargeld, verbilligten Eintrittskarten und Vorteilen beim Einkauf nicht erlaubt.
Als Ausnahme von diesem Verbot ist die Annahme von geringwertigen und üblichen Aufmerksamkeiten und Dienstleistungen erlaubt.
Genaueres regelt die Dienstanweisung Korruptionsprävention (*PDF - öffnet sich in einem neuen Fenster)
Hierzu bedarf es keiner besonderen Anerkennung.
Trotzdem freuen sich auch die Beschäftigten der Stadt Wolfsburg über ein Lob oder Dankeschön für gute Arbeit.
Sie schützen sich und die Beschäftigten der Stadt Wolfsburg, wenn Sie Ihr Lob oder Dankeschön in Worten ausdrücken und auf Geschenke jeglicher Art verzichten.
Haben Sie Fragen zur Korruptionsprävention bei der Stadt Wolfsburg oder den Verdacht, dass ein Fall von Korruption vorliegt, sprechen Sie mich bitte an:
Ihr Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung bei der Stadt Wolfsburg
Herr Dr. BaedermannReferat Rats- und Rechtsangelegenheiten
Porschestrasse 49
38440 WolfsburgTelefon: 05361 28-2754
E-Mail an den Beauftragten für Korruptionsbekämpfung bei der Stadt Wolfsburg
Weitere Informationen zum Thema Korruptionsbekämpfung finden Sie auch auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (öffnet sich in einem neuen Fenster)
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