
Zur Orientierung - Diese Inhalte finden Sie auf dieser Seite
- Anmeldung zur Eheschließung
- Gebühren und Kosten
- Namensführung in der Ehe
- Trautermine
- Trauzimmer
- Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung
- Heiraten im Ausland/Ehefähigkeitszeugnis
Anmeldung zur Eheschließung

Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch! Wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, sich in Wolfsburg das Ja-Wort zu geben.
Bevor Ihre Eheschließung stattfinden kann, haben Sie persönlich gemeinsam mit Ihrem zukünftigen Ehegatten die Anmeldung der Eheschließung vorzunehmen. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt Wolfsburg, sofern zumindest einer der beiden Verlobten den Haupt- oder Nebenwohnsitz in Wolfsburg hat.
Die Anmeldung der Eheschließung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung vorgenommen werden.
Für die Anmeldung der Eheschließung werden neben gültigen Ausweispapieren diverse Unterlagen - je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit und weiteren persönlichen Gegebenheiten - benötigt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin, damit wir Ihnen - persönlich auf Ihre Belange abgestellt - erläutern können, welche Unterlagen Sie besorgen müssen.
Ansprechpartnerinnen
Für Deutsche:
Frau Börstler, Zimmer A 3
Telefon: 05361 28-2074
Frau Bäte, Zimmer A 2
Telefon: 05361 28-2265
Für Bürger/innen aus Asien (ohne ehemalige UdSR), Amerika und Australien:
Herr Michaelsen, Zimmer A 4
Telefon: 05361 28-2230
Für Bürger/innen aus Europa, der ehemaligen UdSSR und Afrika:
Frau Thurow, Zimmer A 17
Telefon: 05361 28-1830
Gebühren und Kosten
Die Gebühren und Kosten Ihrer Eheschließung hängen von vielen Einzelfragen ab. Dies können zum Beispiel sein: wo möchten Sie sich trauen lassen, wie viele Urkunden benötigen Sie, oder wünschen Sie ein Familienstammbuch.
Kosten wofür? | Anmerkungen | Kosten |
Prüfung der Ehefähigkeit | 1. Wenn beide Partner die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen | 40,00 Euro |
2. Wenn einer der beiden oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen |
80,00 Euro | |
Ausstellung der Eheurkunde | 10,00 Euro | |
Jede weitere Urkunde kostet bei gleichzeitiger Beantragung und Ausstellung | 5,00 Euro | |
Zusätzliche Wahlleistungen | ||
Stammbuch | - sofern Sie ein Stammbuch haben möchten - verschiedene Ausführungen im Angebot | 15,00 bis 35,00 Euro |
Nutzung des Schlosses | Nutzungspauschale (Enthalten sind: Kosten für Hausmeisterdienste, Aufsichtspersonal, Reinigung, Energiekosten, Blumendekoration und der zusätzliche Aufwand des Standesamtes) |
120,00 Euro |
Trauung an einem Samstag | Wahlweise im Rathaus oder im Schloss Fallersleben | 80,00 Euro |
Trauung an einem Freitagnachmittag oder Samstag im Wolfsburger Rathaus | 40,00 Euro | |
Trauung im Planetarium Wolfsburg | 350,00 Euro | |
Trauung in der VfL-Skylounge | 450,00 Euro | |
Namensführung in der Ehe
Die Namensführung in der Ehe richtet sich nach der Staatsangehörigkeit eines Partners. Konkrete Auskünfte dazu erhalten Sie bei dem Standesamt Wolfsburg.Für die Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht, haben Sie viele Möglichkeiten:
1. Gemeinsamer Ehename
- Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen
- Dies kann der Geburts- oder Familienname des Mannes oder der Frau sein
- Die Ehenamensbestimmung muss nicht unbedingt schon bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu jedem späteren Zeitpunkt während der Ehe vorgenommen werden
Hinweis: Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.
2. Getrennte Namensführung
- Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung. Das heißt, Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen
3. Doppelname
- Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen
- Sie allein können dann einen Doppelnamen führen
- Die Bestimmung des Doppelnamens muss nicht unbedingt schon bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu jedem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden
- Die Bestimmung des Doppelnamens kann einmalig wieder rückgängig gemacht werden
Trautermine
Die aktuellen Terminlisten
Hinweis: Die Termine stehen Ihnen als PDF-Dokument zur Verfügung, öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster und sind leider nicht barrierefrei.
In den Dokumenten sind jeweils die Eheschließungstermine und das Datum für die Reservierung des Termins angegeben.
Achtung: Trau- und Anmeldetermine sind unverbindlich und können sich im Laufe des Jahres verändern.
Terminlisten für 2019Die Eheschließungen können in den Schlössern und samstags im Rathaus ausschließlich an den in der Terminliste festgelegten Terminen stattfinden.
Selbstverständlich können Sie aber auch an anderen Arbeitstagen in der Woche in den Rathäusern Wolfsburg, Fallersleben und Vorsfelde heiraten.
Im Rathaus Wolfsburg kann zudem am Mittwoch Nachmittag zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr die Ehe geschlossen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich an bestimmten Freitagen nachmittags zwischen 13.00 Uhr und 16.00 Uhr das Ja-Wort zu geben.
Trauzimmer
Sie suchen für Ihre standesamtliche Eheschließung ein besonderes Ambiente?Sie suchen ein Trauzimmer mit repräsentativem Flair?
Dann feiern Sie Ihre standesamtliche Hochzeit ganz einfach bei uns!
Die beiden Trauzimmer im Schloss Wolfsburg und im Schloss Fallersleben bieten Ihnen einen ausgesucht schönen Rahmen für Ihre Eheschließung. Daneben können Sie auch in den Rathäusern Wolfsburg, Fallersleben und Vorsfelde heiraten.
Terminreservierungen für standesamtliche Trauungen können frühestens ein halbes Jahr im voraus erfolgen. Nähere Informationen sowie die konkreten Anmeldetage können Sie telefonisch bei uns abfragen. Als Ansprechpartner stehen Ihnen dazu zur Verfügung:
Frau Börstler Zimmer A 3, Tel. 05361 28-2074
Frau Bäte Zimmer A 2, Tel. 05361 28-2265
Es wäre schön, Sie in einem unserer Trauzimmer begrüßen zu können. Wir freuen uns auf Sie!
Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung

Wenn Sie konkrete Informationen zu Ihren vorzulegenden Unterlagen haben, erkundigen Sie sich bitte vorab telefonisch bei dem Standesamt Wolfsburg.
Nr. | Wer? | Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen? | Hinweise und Anmerkungen |
1 | Beide Verlobten | Gültigen Personalausweis oder Reisepass | |
2 | Beide Verlobten | Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung von der Meldebehörde |
Wenn Sie beide in Wolfsburg gemeldet sind, erstellt wir diese für Sie |
3 | Beide Verlobten | Aktuell beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag/Abschrift aus dem Geburtenregister aus dem Standesamt Ihres Geburtsortes |
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4 | Partner, wenn er/sie bereits verheiratet war | Zusätzlich zu der oben genannten beglaubigten Abschrift: Eine Abschrift aus dem Eheregister der vorherigen Ehe mit Eintrag über die Auflösung der Ehe bzw. eine Eheurkunde und das Scheidungsurteil |
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5 | Haben Sie bereits ein gemeinsames Kind? | Die Geburtsurkunde des Kindes und ggf. den Nachweis über eine schon abgegebene Vaterschaftsanerkennung/Sorgerechtserklärung |
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6 | Bargeld oder eine EC-Karte für die Gebühren |
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Heiraten im Ausland/Ehefähigkeitszeugnis
Allgemeine Informationen
In bestimmten Ländern dieser Welt benötigt man zum Heiraten ein Ehefähigkeitszeugnis.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt der Stadt Wolfsburg:
Bürger hat seinen Wohnsitz in Wolfsburg und
besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
Oder:
Wenn sich der aktuelle Wohnsitz im Ausland befindet, muss der letzte Wohnsitz Wolfsburg gewesen sein.
Benötigte Unterlagen
Bitte beim Standesamt erfragen.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Frau Arndt, Zimmer A 004
Telefon: 05361 28-2230
Frau Thurow, Zimmer A 017
Telefon: 05361 28-1830
Gebühren
40,00 Euro - für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses
Fristen
Das Ehefähigkeitszeugnis hat nach Ausstellung eine Gültigkeit von 6 Monaten.
Besonderheiten
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Zuständige Stelle
Montag bis Freitags: Rathaus A, Zimmer 4 und 17
Telefon: 05361 28-2230 oder 28-1830