Einstellungsvoraussetzung
Haupt- oder Realschulabschluss
Persönliche Interessen/Fähigkeiten
- Interesse an Rechtsfragen und am Umgang mit Gesetzen
- engagiert, Interesse am Umgang mit Bürotechnik, kommunikationsfähig und kontaktfreudig
- selbstständig, verantwortungsbewusst, offen für Neues/Veränderungen/andere Ideen oder Meinungen, freundliches Auftreten
Ausbildungsdauer
Lernorte
- Praktische Ausbildung in verschiedenen Geschäftsbereichen der Stadt Wolfsburg
- Theoretische Ausbildung am Niedersächsischen Studieninstitut in Braunschweig (NSI), sowie an der Berufsbildenden Schule III in Braunschweig
Tätigkeiten
- Auskünfte erteilen und Entscheidungen vorbereiten, Arbeit am PC
- Ausweise und Führerscheine ausstellen, Meldeangelegenheiten bearbeiten
- Soziale Leistungen (z. B. Sozialhilfe) berechnen und Anspruchsberechtigung prüfen
- Gewerbean- und -abmeldungen vornehmen, Kraftfahrzeuge zulassen
Prüfungen
- Zwischenprüfung im zweiten Ausbildungsjahr
- Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung
- Fortbildungsmöglichkeiten sind gegeben; gegebenenfalls Aufstiegslehrgang in die Laufbahngruppe 2 (siehe Beruf Stadtinspektor*in)
Fortbildungsmöglichkeiten
Sind gegeben; ggf. Aufstiegslehrgang in die Laufbahngruppe 2 (s. Beruf Stadtinspektor/in)
Einstellungstermin
01.08. eines Jahres, sofern Ausbildungsplätze angeboten werden