
Formulare/Anträge
Hinweis: Die folgenden Dokumente stehen Ihnen hier im *PDF-Format zum Herunterladen zur Verfügung und öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster.
Anmeldung für die Kita-Notfallbetreuung
Anmeldung für die Kita-Notfallbetreuung für alleinerziehend Berufstätige und Mütter im Mutterschutz
Bescheinigung des Arbeitgebers zur Notbetreuung
Liebe Eltern und liebe Sorgeberechtigten,
ich habe Ihnen in meinem letzten Elternbrief zugesagt, dass ich mich am 26.05.2020 bei Ihnen melde und Sie über die nächste Stufe der Notbetreuung in Wolfsburg informiere.
Grundsätzlich wird die nächste Stufe für Kinder von doppelt berufstätigen Eltern in Anspruch zu nehmen sein. Um die Aufnahmen zu entzerren und den Kindertagesstätten und den Kindern jeweils einen guten Start zu ermöglichen, haben wir in Abstimmung mit allen Trägern der Kindertagesstätten die weitere Stufe in unterschiedliche Phasen eingeteilt.
Die sukzessive Aufnahme der nun größten Gruppe an Kindern in Wolfsburg soll in 3 Phasen geschehen, um den Kindern und Mitarbeitern Zeit zur Eingewöhnung in den neuen Kita-Alltag zu gewährleisten. Die Phasen werde ich Ihnen weiter unten ausführlich beschreiben.
Ziel dieser gestaffelten Aufnahme soll sein, dass wir uns Schritt für Schritt auf den Weg von der eingeschränkten Notbetreuung zu einem eingeschränkten Regel-Notbetrieb machen und somit bis zu 50 Prozent der Kapazitäten an den Betreuungsplätzen belegen. Wir möchten damit möglichst vielen Kindern ein Betreuungsangebot machen. Wobei es je nach Einrichtung zu unterschiedlichen Betreuungsmodellen kommen kann.
Voraussetzung für die nächste Stufe ist, dass Eltern, die beide einer EWERBSTÄTIGKEIT nachgehen, die Möglichkeit haben in eine Notbetreuung aufgenommen zu werden.
Erwerbstätigkeit wird wie folgt definiert:
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- selbstständig Beschäftigung
- schulische- und/ oder duale Ausbildung
Außerdem werden wir die Stufe 4 der Notbetreuung ausweiten, in dem es künftig keine Unterscheidung mehr in der Form der Beschäftigung (Voll- oder Teilzeit am Arbeitsplatz, Home-Office, mobiles Arbeiten) geben wird und jede Form von Beschäftigung gültig ist. Die Frage nach einer Systemrelevanz oder Betriebsnotwendigkeit wird nicht mehr gestellt. Eltern die bisher aufgrund von mobiler Arbeit keinen Anspruch auf Notbetreuung hatten, können nun auch stundenweise/tageweise eine Notbetreuung erhalten. Jedoch richtet sich der Umfang der Notbetreuung nach den Stunden der notwendigen Familienarbeitszeit, die unbedingt erforderlich sind. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Sie bei der Anmeldung der Notbetreuung angeben müssen, dass Sie alle weiteren Betreuungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben.
Ich möchte Sie auch darauf aufmerksam machen, dass es je nach Standort trotz der Erweiterung der Notbetreuung nur ein Betreuungsangebot durch einzelne Entlastungstage geben kann. Hier bitte ich Sie weiterhin um Ihr Verständnis, da jede Einrichtungsleitung auf Ihren individuellen Standort und die Belegung schauen muss.
Alle Einrichtungen befinden sich immer noch in einer Notgruppenbetreuung und die Anzahl der Plätze in den Kindertagesstätten sind durch die Vorgabe des Landes vorerst auf 50% festgelegt. Eine Regelbetreuung im Rahmen von 5 Tagen beispielsweise 8.00 – 16.00 Uhr ist aufgrund der Rahmenbedingungen der aktuellen Verordnung des Landes Niedersachsen noch nicht flächendeckend, sondern nur bei nachgewiesenem
Bedarf und vorhanden Kapazitäten möglich.
Die Stufe 4 der Notgruppenbetreuung wird in 3 Phasen stattfinden:
Phase A - (02.06.2020 - 05.06.2020)
- Aufnahme der 1-jährigen und 3-jährigen Kinder deren Elternteile beide berufstätig sind.
- Eltern reichen dafür eine AG-Bescheinigung und den Anmeldebogen ein. Diesen können Sie oben auf dieser Seite herunterladen.
Phase B – (08.06.2020 – 12.06.2020)
- Aufnahme der 2-jährigen, 4-jährigen und 5-jährigen Kinder deren Eltern beide berufstätig sind.
- Eltern reichen dafür eine AG-Bescheinigung und den Anmeldebogen ein. Diesen können Sie oben auf dieser Seite herunterladen.
Phase C – (ab dem 15.06.2020)
- Aufnahme aller Geschwisterkinder von denen 1 Elternteil sich in der Elternzeit befindet und 1 Elternteil berufstätig ist.
- Eltern reichen dafür eine AG-Bescheinigung, Elterngeldbescheid und den Anmeldebogen ein.
Bitte sprechen Sie mit Ihrer Einrichtungsleitung und klären, welcher Umfang an Betreuung vereinbart werden kann, denn es sind weiterhin noch Zugeständnisse und Flexibilität von allen Seiten erforderlich. Nur so können wir vielen Kindern auch teilweise die Chancen anbieten, Ihre Kita zu besuchen und Ihre Freunde und Erzieher und Erzieherinnen wiederzutreffen, umso Stück für Stück ein bisschen mehr Alltag zurückzugewinnen. Gleichzeitig sind wir aber weiter an die Hygieneanforderungen und auch an das Infektionsgeschehen vor Ort gebunden, sodass es auch zu kurzfristigen Veränderungen kommen kann.
Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen als Eltern aber auch den Kindern damit Unterstützung und Entlastung anbieten kann. Sicherlich ist es noch nicht die Entlastung, die sich wünschen würden. Ich weiß, was Sie in den letzten Monaten geleistet haben und wie schwer die Ungewissheit bezüglich der Notbetreuung für Sie, aber auch für die Kleinsten unserer Stadt war. Deshalb wünsche ich uns, dass wir nach Pfingsten einen großen Teil der Kinder wieder gemeinsam betreuen und fördern können.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, steht mein Team der Schullandschaft Ihnen weiterhin zur Verfügung unter der E-Mail-Adresse schullandschaft@stadt.wolfsburg.de oder der Telefonnummer: 05361 28-2836.
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
Iris Bothe