Hinweis: Die folgenden Dateien stehen Ihnen hier im PDF-Format zum Herunterladen zur Verfügung und öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster.
Amtliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bundestagswahl am 26. September 2021 im Wahlkreis 51 Helmstedt - Wolfsburg
Wahlbekanntmachung zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26.09.2021
Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 51 Helmstedt-Wolfsburg zur Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
- „51 Helmstedt-Wolfsburg“ ist die Bezeichnung des Bundestagswahlkreises
- 30 Wahlkreise gibt es in Niedersachsen, 299 Wahlkreise in der Bundesrepublik https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/wahlkreiseinteilung.html
- 87.391 Wahlberechtigte (Stand: 03.05.2021) sind in Wolfsburg wahlberechtigt,
- 18 Jahre alt sein müssen Wahlberechtigte. Sie müssen zudem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- 2 Stimmen hat jede wahlberechtigte Person
- 1 Erststimme für die Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten
- 1 Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste (Partei)
- Die Zweitstimme ist die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien
- 30.07.2021 war der Tag der Sitzungen der Wahlausschüsse zur Zulassung der Wahlvorschläge.
- 11 Bewerber sich im Wahlkreis 51 Helmstedt-Wolfsburg für ein Direktmandat beworben
- CDU - Weber, Andreas
- SPD - Mohrs, Falko
- FDP - Krumm, Kristin
- AfD - Scharfenberg, Stephanie
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – GRÜNE - Bsirske, Frank
- DIE LINKE – Mex, Bernd
- FREIE WÄHLER Niedersachsen – Schrödl, Frank
- ÖDP - Weigl, Dora Maria
- Internationalistisches Bündnis - Kunick, Peter
- Klimaschutz - Wiesenthal, Wilfried
- OpaBraveheart - Hönig, Johann Sebastian Günter
- 21 Parteien und Gruppierungen auf dem Stimmzettel zur Wahl stehen, zudem für den Wahlkreis 51 Helmstedt-Wolfsburg drei Einzelbewerber
- 598 Abgeordnete sind insgesamt zu wählen (zuzüglich Überhang- und Ausgleichsmandaten), aktuell 709 Mandate
- 5 Prozent der Stimmen müssen bundesweit erreicht werden, um bei der Verteilung der Sitze Berücksichtigung zu finden
- 139 Wahllokale werden in Wolfsburg zur Bundestagswahl eingerichtet
- 36 davon sind Briefwahllokale
- 25 allgemeine Wahllokale sind rollstuhlgerecht zu erreichen
- 71 allgemeine Wahllokale rollstuhlgerecht mit Hilfe
- 7 sind nicht rollstuhlgerecht erreichbar (u. a. wegen Stufen)
- 824 Wahlhelfer*innen werden in den Wahllokalen eingesetzt.
- 288 Wahlhelfer*innen sind in den Briefwahllokalen in Wolfsburg eingesetzt. Daneben sind ca. 100 weitere Personen im Einsatz (u. a. Pressestelle, IT-Bereich, Schulhausmeister), um einen ordnungsgemäßen Wahlablauf zu gewährleisten.
- Ab 24.08.2021 bis 05.09.2021 erfolgt der Versand der Wahlbenachrichtigungen
- Die Briefwahlausgabestelle ist ab 16.08.2021 geöffnet, jedoch wird die Ausgabe von Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl erst ab 24.08.2021 erfolgen, wenn die Wahlbenachrichtigungen mit den Briefwahlanträgen auf der Rückseite übersandt worden sind und die Stimmzettel vorliegen.
Freitag, 24.09.2021, 18.00 Uhr ist Fristende der allgemeinen Ausgabe von Briefwahlunterlagen.
- Von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sind die Wahllokale am 26. September 2021 geöffnet
- 4 repräsentative Wahlbezirke sind in Wolfsburg eingerichtet (zwei in Vorsfelde sowie je eines in Hohenstein und Kreuzheide). 2 weitere in der Stadt Helmstedt. Zur Auswertung sind die Stimmzettel nach 6 Altersgruppen gekennzeichnet, die Anonymität ist gewährleistet.
- 1 Wahllokal im Wahlbezirk 407 in Fallersleben wurde von Infratest für die Wahlberichterstattung der ARD ausgewählt. Ein 2. Wahllokal wird von der Forschungsgruppe Wahlen für die Berichterstattung im ZDF ausgewählt (402 in Fallersleben). Dort werden Wähler*innen nach dem Verlassen des Wahlraumes angesprochen und anonym befragt.
- 05361 28-2950 ist die Hotline des Wahlamtes. Die Mitarbeitenden stehen gern zur Klärung von Anfragen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl zur Verfügung
Kreiswahlleiter ist Herr Oberbürgermeister Mohrs.
Stellvertreter Herr Stadtrat Bauer.
Dienststelle des Kreiswahlleiters
Stadt Wolfsburg
Rathaus B, Zimmer 40
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-2950
Telefax: 05361 28-1642
E-Mail: wahlen@stadt.wolfsburg.de
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag | 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr |
Mittwoch und Freitag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr |
WICHTIG im Zusammenhang mit Corona:
Termine in der Stadtverwaltung sind zur Zeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Wahlberechtigung ergibt sich aus Paragraf 12 Bundeswahlgesetz
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
(3) Wohnung im Sinne des Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnwagen und Wohnschiffe sind jedoch nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
(4) Sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung innehaben oder innegehabt haben, gilt als Wohnung im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 oder des Absatzes 2 Satz 1
- für Seeleute sowie für die Angehörigen ihres Hausstandes das von ihnen bezogene Schiff, wenn dieses nach dem Flaggenrechtsgesetz in der jeweils geltenden Fassung die Bundesflagge zu führen berechtigt ist,
- für Binnenschiffer sowie für die Angehörigen ihres Hausstandes das von ihnen bezogene Schiff, wenn dieses in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist,
- für im Vollzug gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung befindliche Personen sowie für andere Untergebrachte die Anstalt oder die entsprechende Einrichtung.
Bitte beachten Sie daher die Ausführungen auf der Seite des Bundeswahlleiters. Unter „Informationen für Wählerinnen und Wähler“ befinden sich ebenfalls Informationen für Deutsche im Ausland.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de (öffnet sich in einem neuen Fenster)
Wann werden Wahlbenachrichtigungen verschickt?
Allgemein:
Wenden Sie sich bitte zirka fünf Wochen vor der Wahl an Ihre Gemeinde, wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben (Zeitpunkt nach Erstellung des Wählerverzeichnisses). Dort erhalten Sie Auskunft darüber, ob Sie überhaupt im Wählerverzeichnis eingetragen worden sind. (Ein Beispiel: Eine Person ist kurz vor der Wahl umgezogen. Es ist nicht klar, in welchem Wählerverzeichnis sie geführt wird).
Ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 16. Tag vor der Wahl gestellt werden (Paragraf 17 Bundeswahlgesetz).
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Der Wahlkreis 51 Helmstedt – Wolfsburg setzt sich aus verschiedenen Gemeinden mit verschiedenen Wahlbezirken zusammen. Für jeden Wahlbezirk wird ein Wählerverzeichnis erstellt.
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Wahlberechtigte können Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Daten zu überprüfen.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, um an der Wahl teilzunehmen:
- Sie gehen am Wahlsonntag direkt in Ihr Wahllokal. Bitte nehmen Sie dazu neben der Wahlbenachrichtigung auch Ihren Ausweis oder den Reisepass mit.
- Sie können jedoch auch einen Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen stellen.
- Sie stellen einen online-Antrag unter www.wolfsburg.de (Eine Freischaltung erfolgt ca. fünf Monate vor der Bundestagswahl)
- Sie unterschreiben den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und senden den Antrag per Fax
- Sie unterschreiben den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und senden den Antrag postalisch an die Stadt Wolfsburg. Bitte vergessen Sie nicht die Briefmarke, der Antrag wird sonst nicht von der Deutschen Post befördert!
Bitte beachten Sie auch, dass nicht unterschriebene Rücksendungen nicht als Anträge erkannt werden können, da zeitgleich ebenso eine Vielzahl von nicht zugestellten Wahlbenachrichtigungen an das Wahlamt zurück geliefert wird. Eine Unterscheidung ist dann nicht möglich.
- Wahlberechtigte der Stadt Wolfsburg können ihr Wahlrecht ebenso in der Briefwahlausgabestelle der
Stadt Wolfsburg
Rathaus A, Zimmer 51
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
ausüben.
Auch im Rathaus werden Ihnen Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Sie können dort sofort wählen. Wahlkabinen stehen zur Verfügung.
Bitte bringen Sie dazu bitte unbedingt Ihre Wahlbenachrichtigung und einen Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Öffnungszeiten der Briefwahlausgabestelle sind der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen.
Die Ausgabe von Briefwahlunterlagen erfolgt nur im Rathaus A. Eine Ausgabe in den Sprechstellen ist nicht möglich.
Die Wahlberechtigten im übrigen Gebiet des Wahlkreises 51 Helmstedt – Wolfsburg können Zeitpunkt und Ort der Briefwahlausgabestellen ebenfalls ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen, die fristgemäß vor der Wahl versandt wird.
Eine Zusendung erfolgt erst nach dem 42. Tag vor der Bundestagswahl.
Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben.
Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei. (Paragraf 4 Bundeswahlgesetz).
Hinweis: Die folgenden Links öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster
Auf der Seite des Bundeswahlleiters steht Ihnen das Wahl-Lexikon mit Erläuterungen und Definitionen zu einzelnen Begriffen soll über die Bundestagswahl und Europawahln zur Verfügung. Dort finden Sie Informationen zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen.
Zum Wahl-Lexikon des Bundeswahlleiters (öffnet sich in einem neuen Fenster)
© Programmfabrik/ Fotolia.comZuständig für das Wahlrecht in Niedersachsen ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport. Zusammen mit der Landeswahlleiterin gewährleistet es die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze, nämlich allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen bei allen Urnengängen.
Die Niedersächsische Landeswahlleiterin ist Ulrike Sachs.
Kontakt
Landeswahlleiterin | Ulrike Sachs |
Dienststelle | Niedersächsische Landeswahlleiterin Lavesallee 6 30169 Hannover |
Telefon | 0511 120-4792 |
Telefax | 0511 120-4789 |
landeswahlleitung@mi.niedersachsen.de |
61,5 Millionen Wahlberechtigte waren 2017 deutschlandweit aufgerufen ihre Stimme abzugeben. Die Stadt Wolfsburg bildete gemeinsam mit dem Landkreis Helmstedt den Wahlkreis 51 Helmstedt-Wolfsburg.

Ergebnisse der Stimmauszählung
Zum Anschauen der Ergebnisse aus den Wahllokalen klicken Sie auf den folgendem Link:
Wolfsburg hat gewählt:
Hinweis: Die nachfolgenden Dokumente stehen Ihnen hier im *PDF-Format zum Herunterladen zur Verfügung und öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster
Vorläufiges Ergebnis der Erststimmen für die Stadt Wolfsburg
Vorläufiges Ergebnis der Zweitstimmen für die Stadt Wolfsburg
Ergebnisse des Wahlkreises 51 Helmstedt-Wolfsburg
Vorläufiges Ergebnis der Erststimmen für den gesamten Wahlkreis 51 Helmstedt-Wolfsburg
Vorläufiges Ergebnis der Zweitstimmen für den gesamten Wahlkreis 51 Helmstedt-Wolfsburg