Stadtverwaltung: Ausgabe von fertiggestellten Personaldokumenten und weitere Dienstleistungen ohne Termin
Personalausweise und Reisepässe
Abholbereite Personalausweise und Reisepässe können am Schalter ohne Termin abgeholt werden. Dazu wird der Info-Stand im Rathaus B genutzt.
Um den Personalausweis oder den Reisepass in Empfang nehmen zu können, muss das bisherige Dokument mitgebracht werden. Wer im Auftrag einer anderen Person das Dokument abholen möchte, benötigt eine unterschriebene Vollmacht und den zu erneuernden Reisepass bzw. Personalausweis sowie ein eigenes Ausweisdokument.
Weitere Dienstleistungen ohne Terminvereinbarung
- Bewohnerparkausweise (keine Firmen)
- Führungszeugnisse
- Melderegisterauskünfte
- Untersuchungsberechtigungsscheine
- Meldebescheinigungen
- Lebensbescheinigungen
- Haushaltsbescheinigungen
Der Zugang erfolgt über den entsprechend gekennzeichneten Eingang am Hollerplatz.
Der Abholschalter ist zu folgenden Zeiten geöffnet: | |
montags und dienstags | 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
mittwochs und freitags | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
donnerstags | 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
Sollte es einen größeren Andrang am Abholschalter geben, sind die Abstandsregeln zu beachten.
Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen die auf Wolfsburger Bürgerinnen und Bürger zugelassen sind oder von ihnen erworben wurden (Kaufvertrag als Nachweis vorlegen), können auch auf folgende Weise beantragt werden:
Senden Sie per Post die original Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie je ein Foto der amtlichen Kennzeichen bevor und nachdem Sie diese selbst entstempelt haben, an die Zulassungsstelle.
Die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen dann zusammen mit einem Kostenfestsetzungsbescheid (7,50 EUR) zurückgeschickt.
Vorübergehende Anpassung des Zulassungsverfahrens an die bestehenden Rahmenbedingungen (SARS-CoV2-Fall)
Aktuell beträgt die Wartezeit auf einen Termin für eine Zulassung in den Bürgerdiensten der Stadt Wolfsburg fünf Wochen. Diese resultiert aus dem Bearbeitungsstau des Frühjahres, wo aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen nur unabdingbare Maßnahmen bearbeitet werden konnten.
Die Zulassungsstelle in der Autostadt wird bis einschließlich 04.12.2020 ohne vorherige Terminvereinbarung zulassungsrechtliche Dienstleistungen für Privatpersonen anbieten. Danach bleibt sie für den allgemeinen Publikumsverkehr bis auf weiteres geschlossen.
Montag- Donnerstag : 09:00 Uhr -12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag : 09:00 Uhr – 12 :00 Uhr
werden dort ohne vorherige Terminvereinbarungen zulassungsrechtliche Dienstleistungen ausschließlich für Privatpersonen angeboten.
Nach Sichtung der Antragsunterlagen erhalten Sie sofort einen Abholtermin für die amtlichen Dokumente. Kennzeichenschilder können vor Ort leider nicht geprägt werden.
Aus diesem Grund wird bei der Stempelung auf das Verfahren der internetbasierten Kraftfahrzeugzulassung zurückgegriffen. Sie erhalten die Stempelplaketten und bringen diese mit Hilfe einer Anleitung selbst auf ihre Kennzeichen an.
Die Gebühren für die Zulassungsmaßnahmen werden grundsätzlich per Rechnung zur nachträglichen Überweisung erhoben.
Händler- und Gewerbezulassungen, Fahrzeugvorführungen, Ausfuhren in das Ausland und Kurzzeitkennzeichen sind nicht vorgesehen und können im Rathaus in unaufschiebbaren Fällen nach vorheriger Kontaktaufnahme kurzfristig bearbeitet werden.
Folgende Unterlagen sind von den Antragstellenden vorzulegen:
Für alle Vorgänge
- Amtlicher Identitätsnachweis mit Lichtbild und Unterschrift
Für die Neuzulassung eines Fahrzeugs:
- Vorausgefüllter ZB II-Vordruck, falls vorhanden
- Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
- eVB-Nummer
- formloses SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (IBAN)
- ggf. Vollmacht und Kopie des amtlichen Identitätsnachweises des Halters für die Neuzulassung
Für Wiederzulassung:
- bei der Außerbetriebsetzung verwendete ZB I
- ZB II (nicht erforderlich bei der Wiederzulassung auf denselben Halter)
- eVB-Nummer
- formloses SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (IBAN)
- Original des letzten Untersuchungsberichts, sofern eine gültige HU nicht aus der ZB I hervorgeht
- ggf. Vollmacht und Kopie des amtlichen Identitätsnachweises des Halters für die Wiederzulassung
Für Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen anderen Halter:
- ZB I
- ZB II
- eVB-Nummer
- formloses SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (IBAN)
- ggf. alte Kennzeichen, wenn diese nicht übernommen werden möchten
- ggf. Vollmacht und Kopie des amtlichen Identitätsnachweises des Halters für die Umschreibung
Für Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs:
- ZB I
- Kennzeichen
Die Stadtverwaltung bittet die Bürger, bei allen anderen Anliegen nur nach vorheriger Terminabsprache die Rathäuser zu betreten. Um die Abstands- und Hygieneregeln zu wahren und einen Andrang zu vermeiden, ist das Betreten der Rathäuser jedoch nur mit einem Termin möglich.
Über die Behördennummer 115 können sich die Bürger mit der jeweiligen Stelle im Rathaus verbinden lassen, um einen Termin zu vereinbaren.
Aufgrund des zu erwartenden größeren Anfrageaufkommens bittet die Verwaltung alle Kunden um Verständnis, dass Terminvergaben nicht immer kurzfristig möglich sein werden.
Hinweis: Die Wartezeit auf einen Termin beträgt aktuell rund vier Wochen. Wer seinen Termin nicht wahrnehmen kann, sollte diesen unbedingt absagen, damit dieser anderweitig vergeben werden kann. In besonders dringenden Fällen versuchen die Bürgerdienste auch kurzfristig zu helfen. Alle Betroffenen bitten wir um Verständnis für die Einschränkungen!
Termine können unter Online-Terminvergabe online gebucht werden.
Aufgrund der derzeitigen Lage bitten wir Sie zu prüfen, ob das eigene Anliegen unbedingt jetzt erledigt werden muss beziehungsweise besonders dringlich ist.
Wenn Ihr Anliegen keinen weiteren Aufschub duldet, können Sie einen verfügbaren Termin buchen. Informieren Sie sich nochmals über die notwendigen Unterlagen, die für Ihre Dienstleistung erforderlich sind. Wir raten eindringlich davon ab, sich von unbeteiligten Personen begleiten zu lassen, die von der Dienstleistung nicht unmittelbar betroffen sind.
Bitte finden Sie sich frühestens 15 Minuten vor dem gebuchten Termin im Wartebereich der Einwohnermelde- und Kfz-Zulassungsstelle ein.
Informationen bezüglich der Ausweispflicht in Zeiten des Coronavirus finden Sie unter: https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html

Bitte beachten Sie, das Betreten der Rathäuser ist nur mit einem Termin möglich!