Abteilung Rechnungswesen (20-4)
Je nach Größe werden Buchhaltungen in Teilbereiche unterteilt. In der Abteilung Rechnungswesen der Stadt Wolfsburg werden in 2 Teams folgende Teilbereiche der Buchhaltung bearbeitet:
20-41
Anlagenbuchhaltung
Die Anlagenbuchhaltung verwaltet und verbucht Bestand und Veränderungen im Anlagevermögen (Bilanzielles Betriebsvermögen) der Stadt Wolfsburg.
Wesentliche Aufgaben der Anlagenbuchhaltung sind:
- Sie dokumentiert den Bestand allgemein und die einzelnen Bewegungen der immateriellen Vermögensgegenstände (Konzessionen, Lizenzen, ähnliche Rechte,…) und des Sachvermögens (Grundstücke, Mobiliar, Geräte und Maschinen,…)
- Sie ermittelt zum Stichtag des Jahresabschlusses den aktuellen Anlagevermögensbestand und legt die entsprechenden Bewegungen für die vergangene Rechnungsperiode gemäß den Anforderungen der Bilanz nieder.
- Sie ermittelt die Abschreibungen.
- Die Daten der Anlagenbuchhaltung bilden durch die Inventur die Grundlage für den Jahresabschluss und wirken unterstützend für diese.
In der Abteilung 20-41 bearbeiten ca. 6 Mitarbeiter/innen insgesamt zirka 43.000 Anlagen (davon 19.793 Grundstücke, Gebäude, Infrastrukturvermögen und technische Anlagen sowie 17.126 Maschinen, Geräte und Fahrzeuge – Stand: Mai 2017) aus dem Gebiet der Stadt Wolfsburg. Aus diesem Umfang von Anlagen und Schnittstellen zur Anlagenbuchhaltung ergibt sich die Herausforderung von detaillierten Ausführungen/Regeln zur Zusammenarbeit. Diese wurden in der Aktivierungsrichtlinie der Stadt Wolfsburg formuliert und sind für alle Geschäftsbereiche, Referate und Stabsstellen bindend.
Weitere Informationen erhalten Sie in den anliegenden Dateien.
Hinweis: Die nachfolgenden Dokumente stehen Ihnen im *PDF-Format zum Herunterladen zur Verfügung und öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster)
Ansprechpartner: Herr Ott , Telefon: 05361 28-1998, Fax: 05361 28-1810, E-Mail:
david.ott@stadt.wolfsburg.de
20-42
Bilanz- & Finanzbuchhaltung/Konzernabschluss
Die Bilanzbuchhaltung ist ein Teilbereich der gesamten Buchhaltung. Sie befasst sich zusammenfassend mit den Ergebnissen der einzelnen Teilbereiche der Buchhaltung. Im Mittelpunkt stehen die Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung und dem Jahresabschluss. Die Bilanzbuchhaltung ist dem externen Rechnungswesen zuzurechnen und muss gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft über die Kommune und seine Geschäftstätigkeit ablegen. Sie liefert die rechnerische Grundlage für die strategische und operative Planung der Stadt Wolfsburg.
Geschäftsvorfälle in der Stadt Wolfsburg, die sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen, werden in der Finanzbuchhaltung mit den Methoden der Buchführung sachlich und zeitlich geordnet erfasst, auf Konten gebucht und dokumentiert. Rechnungseingänge werden im Teilbereich Kreditorenbuchhaltung geprüft, erfasst und zur Zahlung an die Stadtkasse weitergeleitet. Kreditoren sind die Gläubiger eines Unternehmens, die bis zur Begleichung ihrer Rechnung der Stadt Wolfsburg kurzfristig Kredit gewähren. Die Forderungen der Lieferanten (Leistungserbringer) werden als Verbindlichkeiten geführt. Die unterschiedlichen Fälligkeiten der Verbindlichkeiten ermöglichen eine kurzfristige Liquiditätsplanung. Rechnungsausgänge hingegen werden im Teilbereich Debitorenbuchhaltung der Stadtkasse erstellt und von der Bilanzbuchhaltung im Rahmen der Erstellung von Bilanz und Ergebnis- und Finanzrechnung verarbeitet. Ziel der Finanzbuchhaltung ist die Ermittlung des Gesamtergebnisses aus den Aufwendungen und Erträgen der Stadt Wolfsburg vom 01.01. bis zum 31.12. eines jeden Jahres.
Ein wichtiges Ziel der Reform des kommunalen Haushaltsrechts wird mit dem kommunalen Gesamtabschluss (Konzernbilanz) umgesetzt, nämlich die Rückgewinnung des Überblicks über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der im Haushaltsplan geführten Leistungsbereiche der Kommune einschließlich der organisatorisch oder rechtlich aus dem Haushalt der Kommune ausgegliederten Aufgabenträger.
Ziele und Zweck des Gesamtabschlusses:
- Harmonisierung der Rechnungslegung, um die finanzielle Lage der Kommune in ihrer Gesamtheit betrachtungs- und beurteilungsfähig zu machen
- Ausgangspunkt für eine Weiterentwicklung von integrativen Steuerungsstrukturen durch die vollständige Abbildung von Vermögen, Schulden, Aufwand und Ertrag
- Aufzeigen von konzerninternen Transaktionen und Leistungsaustauschen
- Bereitstellung von Informationen für Politik, Verwaltung, Bürger, Banken und interessierter Öffentlichkeit mit Gesamtüberblick über Aufgaben der Gemeinde und Tochterorganisationen, sowie über das Gesamtvermögen der Kommune und über die Ertragslage der Kommune als Ganzes.
Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Wolfsburg (*PDF - öffnet sich in einem neuen Fenster)
Ansprechpartnerin: Frau Heins , Telefon: 05361 28-2670, Fax: 05361 28-2758, E-Mail: karola.heins@stadt.wolfsburg.de